Erbstreit & Pflichtteil

Ihre Interessen konsequent durchsetzen

Im Erbfall geht es schnell um viel: um Geld, um Immobilien, um ein Unternehmen und fast immer auch um Emotionen. Wenn ein Testament einseitig ausfällt, eine Erbengemeinschaft blockiert oder ein Pflichtteil nicht gezahlt wird, hilft kein Zuwarten. Als Ihr Anwalt für Erbstreit und Pflichtteil in Deggendorf setzen wir Ihre Ansprüche durch. Wir verhandeln, wo es Sinn ergibt, und klagen, wo es nötig ist. Dabei behalten wir immer im Blick, dass es um Ihre Familie geht.

Im Erbrecht zählt vor allem das Tempo. Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche verjähren, Fristen laufen, und je länger ein Streit anhält, desto verhärteter werden die Fronten. Wer früh eine klare Strategie hat, verhandelt aus einer stärkeren Position – und vermeidet, dass sich ein lösbarer Konflikt über Jahre festfährt.

Damit Ihr Pflichtteil nicht zu niedrig angesetzt wird.

Pflichtteilsansprüche ermitteln

Wer als naher Angehöriger enterbt wird, geht nicht leer aus. Der Pflichtteil sichert Kindern, Ehepartnern und in bestimmten Fällen auch Eltern einen Anspruch in Höhe des halben gesetzlichen Erbteils – ausgezahlt in Geld, nicht in Gegenständen. Die eigentliche Schwierigkeit liegt in der Höhe: Ohne genaue Kenntnis des Nachlasses lässt sich der Anspruch nicht beziffern, und die Erben haben selten ein Interesse daran, den Nachlass groß zu berechnen.

Deshalb steht am Anfang oft ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegen die Erben. Wir setzen diese Auskunft durch, prüfen sie auf Vollständigkeit und berechnen den Pflichtteil einschließlich möglicher Ergänzungsansprüche – denn Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod gemacht hat, erhöhen den Anspruch häufig spürbar. Bei Bedarf treiben wir den Pflichtteil gerichtlich ein. Umgekehrt verteidigen wir Erben gegen überzogene oder unberechtigte Forderungen und prüfen, welche Nachlassverbindlichkeiten den Anspruch mindern.

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Erbengemeinschaft – wir lösen Blockaden im Erbstreit

Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft – und die ist auf Streit fast schon angelegt, weil grundsätzlich alle gemeinsam entscheiden müssen.

Ein einzelner Miterbe kann so den ganzen Nachlass blockieren, etwa den Verkauf einer geerbten Immobilie verhindern, während Kosten, Zinsen und Instandhaltung weiterlaufen und niemand den Ertrag nutzen kann.

Wir lösen solche Blockaden: durch Verhandlung und eine Auseinandersetzungsvereinbarung, wenn sich alle bewegen, oder mit klaren rechtlichen Schritten bis hin zur Teilungsversteigerung einer Immobilie, wenn es anders nicht geht. Ein Weg, um selbst wieder handlungsfähig zu werden, ist der Verkauf des eigenen Erbteils oder die gezielte Durchsetzung einzelner Ansprüche. Unser Ziel ist, dass Sie Ihren Anteil ausgezahlt bekommen, statt jahrelang in einer festgefahrenen Gemeinschaft gebunden zu sein.

Testamentsstreit: Testament anfechten, Pflichtteil entziehen und mehr

Nicht jedes Testament ist wirksam. Formfehler, Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers (etwa bei einer fortgeschrittenen Demenz) oder eine unklare Formulierung können es angreifbar machen. Wir prüfen, ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat, streiten um die Auslegung strittiger Klauseln und verteidigen umgekehrt ein Testament, das zu Unrecht angegriffen wird.

Auch bei einer Pflichtteilsentziehung – dem Versuch, einen Angehörigen vollständig auszuschließen – klären wir, ob die strengen gesetzlichen Voraussetzungen überhaupt vorliegen. In der Praxis scheitern solche Entziehungen häufig, weil die Anforderungen hoch sind und die Gründe selten sauber dokumentiert wurden. Wer sich zu Unrecht enterbt sieht, sollte den Anspruch deshalb prüfen lassen, bevor er ihn aufgibt.

Wir behalten Bewertungen und steuerliche Folgen im Blick.

Nachlass mit Unternehmen oder Immobilien

Besonders komplex wird es, wenn zum Nachlass ein Unternehmen oder Immobilien gehören. Dann streiten die Beteiligten nicht nur ums Prinzip, sondern um Bewertungen, die schnell weit auseinanderliegen. Ein zu niedrig angesetzter Firmenwert verkürzt den Pflichtteil; ein zu hoher belastet das Unternehmen mit Liquiditätsforderungen, die im schlimmsten Fall seinen Bestand gefährden.

Wir arbeiten mit belastbaren Bewertungen, ziehen wo nötig Sachverständige hinzu, behalten die steuerlichen Folgen im Blick und suchen Lösungen, die den Betrieb nicht zerschlagen – auch wenn die Erben sich uneinig sind. Häufig liegt der beste Weg in einer Abfindungs- oder Ratenlösung, die den Fortbestand des Unternehmens sichert und den weichenden Erben fair auszahlt. Weil wir die steuerliche Seite selbst beurteilen, verhandeln wir hier auf Augenhöhe mit allen Beteiligten.

Verhandeln oder klagen?

Nicht jeder Erbstreit muss vor Gericht enden. Häufig ist eine außergerichtliche Einigung schneller, günstiger und für die Familie weniger zermürbend – vorausgesetzt, sie beruht auf einer belastbaren Rechtsposition und nicht auf dem Nachgeben des Ungeduldigeren. Wir prüfen deshalb zuerst, ob eine Verhandlungslösung realistisch ist, und bereiten sie mit einer klaren Berechnung Ihrer Ansprüche vor.

Bewegt sich die Gegenseite nicht oder verstreicht Zeit zu Ihrem Nachteil, ziehen wir konsequent die gerichtliche Durchsetzung nach. Diese Doppelstrategie – gesprächsbereit, aber jederzeit klagebereit – bringt in der Praxis meist die besten Ergebnisse, weil die Gegenseite weiß, dass leere Hinhaltetaktik nichts bringt.

Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten, wenn ein Erbstreit vorliegt

Für eine erste Einschätzung hilft uns alles, was den Nachlass und die Familienverhältnisse abbildet: das Testament oder der Erbvertrag, sofern vorhanden, der Erbschein, bekannte Vermögenswerte wie Immobilien, Konten oder Unternehmensbeteiligungen sowie Hinweise auf größere Schenkungen zu Lebzeiten. Je vollständiger das Bild, desto genauer können wir Ihre Ansprüche und Ihre Erfolgsaussichten einordnen.

Fehlen Ihnen diese Unterlagen, ist das kein Hindernis – gerade das Durchsetzen von Auskunftsansprüchen gegen die Erben gehört zu unserer täglichen Arbeit. Wichtig ist nur, dass Sie nicht zu lange warten, denn Fristen laufen unabhängig davon, ob Sie schon alle Informationen haben.

Erst prüfen, dann entscheiden.

Erbe ausschlagen – wann das sinnvoll ist

Nicht jede Erbschaft ist ein Gewinn. Ist der Nachlass überschuldet oder unklar, kann die Ausschlagung der bessere Weg sein. Dafür gilt allerdings eine kurze Frist von wenigen Wochen ab Kenntnis, die schnell verstreicht.

Wir prüfen, ob ausschlagen, annehmen oder zunächst Auskunft verlangen die richtige Entscheidung ist. Dabei behalten wir auch die Folgen für die nächste Generation im Blick, denn eine Ausschlagung des Erbes kann den Anteil an die eigenen Kinder weiterreichen.

Weil hier eine Fehlentscheidung teuer und meist unumkehrbar ist, sollten Sie eine Ausschlagung nie unter Zeitdruck allein treffen. Melden Sie sich lieber früh. Oft lässt sich mit einer schnellen Ersteinschätzung klären, ob überhaupt ein Risiko besteht.

In jeder dieser Konstellationen gilt derselbe Grundsatz: Wir verschaffen Ihnen zuerst Klarheit über Ihre Rechte und den Wert des Nachlasses, und erst auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen. So treffen Sie Ihre Entscheidungen nicht aus dem Bauch heraus, sondern auf einer belastbaren Grundlage.

Wenn es um erhebliche Vermögenswerte geht, brauchen Erben und Pflichtteilsberechtigte eine klare Strategie. Schildern Sie uns Ihren Fall – das erste Gespräch ist unverbindlich.