Grundsätzlich ja, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Genau deshalb beantragen wir die Aussetzung frühzeitig für Sie. So blockiert der strittige Betrag nicht Ihre Liquidität, während der Fall noch offen ist.
Grundsätzlich ja, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Genau deshalb beantragen wir die Aussetzung frühzeitig für Sie. So blockiert der strittige Betrag nicht Ihre Liquidität, während der Fall noch offen ist.