Finanzamt & Steuerrecht2026-08-11T11:01:56+00:00

Finanzamt & Steuerrecht

Vertretung bei Betriebsprüfung, Einspruch und Steuerstrafverfahren

Wenn sich das Finanzamt meldet, ist selten Zeit für lange Überlegungen. Eine Prüfungsanordnung, ein Nachforderungsbescheid oder die Ankündigung eines Steuerstrafverfahrens setzen Fristen in Gang – und eine falsche erste Reaktion kann teuer werden. Als Fachanwalt für Steuerrecht in Deggendorf stehen wir Ihnen zur Seite und vertreten Sie gegenüber Finanzamt und Finanzgericht: von der ersten Prüfungshandlung bis zur Klage.

Dabei geht es uns nicht um Konfrontation um jeden Preis. Oft erreicht man mit einer sauber begründeten Position und einem ruhigen, klaren Auftreten mehr als mit Härte. Wichtig ist, dass Sie jemanden an Ihrer Seite haben, der die rechtlichen Spielräume kennt und sie für Sie nutzt, bevor die Fristen ablaufen. Zudem verhindern wir, dass Sie aus Unsicherheit Zugeständnisse machen, die sich später nicht mehr zurücknehmen lassen.

Risiken erkennen. Position stärken. Ergebnisse verbessern.

Betriebsprüfung strategisch meistern

Oft entscheidet sich der Ausgang einer Betriebsprüfung bereits, bevor der Prüfer Ihr Unternehmen betritt. Wer vorbereitet ist, kennt die Schwachstellen der eigenen Unterlagen und hat eine klare Strategie für den Umgang mit dem Prüfer. Wir bewerten die Risiken im Voraus, sichten die angeforderten Unterlagen und den digitalen Datenzugriff, übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit dem Prüfer und ordnen die Prüfungsschwerpunkte für Sie ein.

Besonders wichtig ist die Schlussbesprechung: Hier werden die Feststellungen getroffen, mit denen Sie am Ende leben müssen. Wir sorgen dafür, dass Schätzungen und Zuschätzungen nachvollziehbar begründet werden und nicht unwidersprochen bleiben. Zudem achten wir darauf, dass Sie nichts akzeptieren, was einer rechtlichen Prüfung nicht standhält. Häufig lässt sich über strittige Punkte eine tatsächliche Verständigung erzielen, die Rechtssicherheit schafft und ein langes Verfahren vermeidet. Das Ziel ist es immer, Nachforderungen auf das zu begrenzen, was wirklich trägt.

Sprechen Sie mit unseren Expert:innen +49 (0)991 4022660 oder per E-Mail

Steuerbescheide sind nicht unfehlbar.

Steuerbescheide anfechten: Wir prüfen, begründen und vertreten Sie

Wir analysieren, begründen und vertreten – damit Sie nur zahlen, was rechtlich tatsächlich geschuldet ist.

Nicht jeder Steuerbescheid ist richtig, und nicht jede Nachforderung müssen Sie hinnehmen. Gegen einen Bescheid können Sie in der Regel innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Diese Frist ist entscheidend, denn danach wird der Bescheid bestandskräftig und lässt sich nur noch schwer angreifen. Wir prüfen den Bescheid, identifizieren die angreifbaren Punkte und begründen den Einspruch fachgerecht.

Wichtig ist dabei die Aussetzung der Vollziehung: Diese beantragen wir für Sie, damit Sie den strittigen Betrag nicht zahlen müssen, während das Verfahren noch läuft. Ohne die Aussetzung geraten gerade Unternehmen schnell in Liquiditätsnot, obwohl die Forderung womöglich unberechtigt ist. Bleibt das Finanzamt bei seiner Auffassung, vertreten wir Sie vor dem Finanzgericht. Ob eine Klage sinnvoll ist, sagen wir Ihnen offen und ehrlich – mit Blick auf Aufwand, Kosten und Erfolgsaussicht.

Unterstützung bei Haftungsbescheiden

Steuerschulden bleiben nicht immer beim Unternehmen. Als Geschäftsführer können Sie durch einen Haftungsbescheid persönlich in Anspruch genommen werden – etwa für nicht abgeführte Lohn- oder Umsatzsteuern. Das ist besonders in Krisensituationen riskant, wenn Liquidität knapp wird und Zahlungen priorisiert werden müssen. Gerade dann passieren Fehler, die später zur persönlichen Haftung führen können.

Auch bei einer Nachfolge oder Unternehmensübernahme können Haftungsrisiken übergehen, ohne dass die Beteiligten es bemerken. Wir prüfen, ob ein Haftungsbescheid dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist, wehren unbegründete Inanspruchnahmen ab und helfen Ihnen, persönliche Risiken frühzeitig zu begrenzen – idealerweise, bevor sie überhaupt entstehen.

Ihr Spezialist für Steuerstrafrecht

Wird aus einer Prüfung ein strafrechtlicher Vorwurf, etwa der Vorwurf der Steuerhinterziehung, oder kommt es zu einer Durchsuchung, ändert sich die Lage grundlegend. Was Sie jetzt sagen und tun, hat unmittelbare Folgen, und Steuer- und Strafverfahren beeinflussen sich gegenseitig. Wie wir Sie in dieser Situation verteidigen, lesen Sie auf unserer Seite zum Steuerstrafrecht.

Nicht die Frist entscheidet – sondern was Sie vorher tun.

Warum frühes Handeln
im Umgang mit dem Finanzamt zählt

Wir unterstützen Sie frühzeitig, damit aus steuerlichen Fragen keine langwierigen Auseinandersetzungen werden.

Der häufigste Fehler im Umgang mit dem Finanzamt ist, zu spät zu reagieren. Wer erst nach der Schlussbesprechung oder nach Ablauf der Einspruchsfrist zum Anwalt geht, hat einen großen Teil seines Spielraums bereits verloren. Bescheide werden bestandskräftig, Feststellungen werden hingenommen, und was einmal zugestanden wurde, lässt sich kaum zurücknehmen.

Deshalb lohnt sich der Anruf beim Anwalt. Informieren Sie uns am besten direkt, sobald eine Prüfungsanordnung im Briefkasten liegt oder ein Steuerbescheid Fragen aufwirft – nicht erst, wenn der Streit eskaliert. Oft genügt eine kurze Ersteinschätzung, um die richtigen Schritte einzuleiten und Fristen zu sichern.

Grundsätzlich gilt: Je früher wir eingebunden sind, desto größer ist der Spielraum.

Ein kurzer Anruf zu Beginn kostet wenig und kann verhindern, dass aus einer überschaubaren Nachforderung ein langwieriges und teures Verfahren wird.

Wenn das Finanzamt prüft, nachfordert oder strafrechtliche Vorwürfe erhebt, sollten Sie früh eine Strategie entwickeln – melden Sie sich gern, bevor die Frist läuft.

FAQ – Häufige Fragen und Antworten

Muss ich eine Schätzung des Finanzamts akzeptieren?2026-08-05T06:49:10+00:00

In der Regel nicht ohne Weiteres. Eine Schätzung muss schlüssig und nachvollziehbar sein; überzogene Sicherheitszuschläge lassen sich angreifen. Wir prüfen die Grundlagen und setzen Schätzungen eine belastbare eigene Berechnung entgegen.

Was kostet mich ein Verfahren gegen das Finanzamt, wenn ich verliere?2026-08-05T06:50:06+00:00

Diese Frage klären wir früh und ehrlich. Zu einer seriösen Beratung gehört die nüchterne Einschätzung, ob sich ein Einspruch oder eine Klage wirtschaftlich lohnt – und wann eine Verständigung der klügere Weg ist. Wir raten Ihnen nicht zu einem Verfahren, das mehr kostet, als es einbringt.

Kann das Finanzamt trotz Einspruch vollstrecken?2026-08-05T06:51:39+00:00

Grundsätzlich ja, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Genau deshalb beantragen wir die Aussetzung frühzeitig für Sie. So blockiert der strittige Betrag nicht Ihre Liquidität, während der Fall noch offen ist.

Wer trägt bei einer Nachforderung das Wort gegenüber dem Prüfer – ich oder mein Steuerberater?2026-08-05T06:52:44+00:00

Beide können das übernehmen, aber sobald es rechtlich strittig wird oder ein strafrechtliches Risiko im Raum steht, ist anwaltliche Vertretung sinnvoll. Wir übernehmen die Kommunikation dann vollständig, damit Sie im laufenden Betrieb nicht selbst in schwierige Gespräche gezogen werden.

Und wenn die Prüfung längst läuft?2026-08-05T06:54:00+00:00

Auch dann ist ein Einstieg noch möglich und oft entscheidend. Wir sichten den bisherigen Verlauf, korrigieren wo nötig den Kurs und sorgen dafür, dass die verbleibenden Weichenstellungen – vor allem die Schlussbesprechung – nicht ohne rechtliche Begleitung erfolgen.

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